Ab 17. Jänner 2025 tritt eine neue Ära der Cybersicherheit für den Finanzsektor in Österreich in Kraft. Die EU-Verordnung "Digital Operational Resilience Act" (DORA) wird verbindlich. Die Initiative zielt darauf ab, Finanzunternehmen gegen die immer komplexer werdenden Cyberbedrohungen zu wappnen. Diese Verordnung schreibt vor, dass bestimmte Finanzunternehmen – allen voran Banken – ihre IT-Systeme durch simulierte Cyberangriffe (Penetrationtests) auf die Probe stellen müssen.
Christoph Sammer
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) unterstreicht die Dringlichkeit, dass betroffene Finanzdienstleister sich auf diese Änderungen vorbereiten müssen. Dazu gehört die Überprüfung und Stärkung der digitalen Resilienz sowie die Anpassung von IKT-Vernetzungen und Vertragsklauseln im Hinblick auf die DORA-Anforderungen. Innerhalb der nächsten zwölf Monate sollen die Unternehmen Handlungsfelder identifizieren und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen einleiten (hier zur Verordnung).
DORA zielt darauf ab, den Finanzmarkt durch strenge Regeln und Vorschriften widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen. Hierzu gehören die Implementierung eines Risikomanagement-Rahmenwerks und regelmäßige Berichtspflichten. Diese neuen Regelungen werden einen Großteil der von der FMA beaufsichtigten Unternehmen in Österreich betreffen, was die Bedeutung einer frühzeitigen und effektiven Anpassung unterstreicht.
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